Equidenpasspflicht
gesetzlich geregelte Pflicht zur eindeutigen Identifizierung eines Pferdes mit lebenslangem Equidenpass und zugeordneter Kennzeichnung.
Die Equidenpasspflicht betrifft die amtliche Identifizierung von Pferden und anderen Einhufern. Ein Equidenpass ist ein lebenslanges Identifizierungsdokument, das eindeutig dem jeweiligen Tier zugeordnet wird. Zur Identifizierung gehört in der Regel auch ein Transponder. Der Pass begleitet das Pferd und enthält unter anderem Angaben zur Identität sowie veterinärrechtlich relevante Informationen.
In Deutschland ergeben sich Pflichten aus europäischen Vorgaben und der Viehverkehrsverordnung. Für die Ausstellung sind je nach Pferd und Registrierung unterschiedliche zuständige Stellen vorgesehen. Änderungen bestimmter Angaben müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden. Der Equidenpass ist dabei nicht einfach mit einem Eigentumsnachweis gleichzusetzen; seine Hauptfunktion liegt in Identifizierung und Rückverfolgbarkeit.
Für Pferdehalter ist wichtig, den Pass verfügbar und aktuell zu halten und bei Kauf, Transport, Behandlung oder Bestandswechsel die jeweils geltenden Anforderungen zu beachten. Fristen und Zuständigkeiten können von der konkreten Situation abhängen. Bei Unsicherheit sollten die passausgebende Stelle oder die zuständige Behörde gefragt werden. Der Mikrochip bildet zusammen mit den Dokumentdaten die Verbindung zum Pferd.
